Arbeitslosengeld II - tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft nur für eine Wohnung - Doppelmiete als so genannte Überschneidungskosten
1. Eine Übernahme der Miete der bisherigen Wohnung neben der Miete für die neue Wohnung kommt nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht, wenn die "Überschneidungskosten" unvermeidlich waren. 2. Eine von einem Mitarbeiter des JobCenters erteilte mündliche Aufforderung, schnellstmöglich umzuziehen, befreit den Leistungsempfänger nicht von der Obliegenheit zu wirtschaftlichem Verhalten. Auch in diesem Fall ist er gehalten, unnötige Kosten und insbesondere die Entstehung sog. "Doppelmieten" möglichst zu vermeiden.